Montag, 29. September 2014

Selbsterhalterstipendium


Selbsterhalterstipendium


Es ist eine Förderung für ganze Studienprogramme und als Stipendium eine Sonderform der Studienbeihilfe, da das Einkommen der Eltern bei der Ermittlung der Höhe der Beihilfe keine Rolle spielt. Voraussetzung für die Zuerkennung ist der Nachweis sich mindestens vier Jahre lang selbst erhalten zu haben. Der Nachweis eines Einkommens von mindestens € 7272,- je Kalenderjahr ist dafür erforderlich. An den Antrag ist eine Altershöchstgrenze für den Studienbeginn gesetzt, dazu nähere Informationen auf: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/selbsterhalterinnen-stipendium/voraussetzungen/?openall=1

Die Dauer der Gewährung des Stipendiums ist die Mindeststudienzeit zuzüglich eines Toleranzsemesters. Einreichfristen sind für das Wintersemester der 15. Dezember, sowie für das Sommersemester der 15. Mai.

Der Antrag kann online gestellt werden: http://www.stipendium.at/service/antrag-online-stellen/

 

Montag, 8. September 2014

Stipendien für Wienerinnen !


Stipendien für WienerInnen

Stipendien für Diplomarbeiten und Dissertationen der Kulturabteilung (MA7) der Stadt Wien.

Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien, können ein Stipendium für ihre Diplomarbeit oder Dissertation beantragen.

Bedingungen:

  • Ordentlicher Hauptwohnsitz in Wien
  • Ordentliches Studium in Wien
  • Eintreten einer für die BewerberIn belastende Veränderung der Lebensumstände (Geburt eines Kindes, Tod eines Elternteils)

Das Thema der Abschlussarbeit muss einen unmittelbaren Wienbezug haben.

Nähere Informationen findet ihr hier:


Einmalige Studienbeihilfe:

Österreichische Studierende mit dem Hauptwohnsitz in Wien können beim Eintreffen eines besonderen Härtefalls in ihrem Leben, eine einmalige Studienbeihilfe beantragen.

Bewerbungsfrist: keine

Nähere Informationen findet ihr hier:


Wiener Studienfond für begabte und bedürftige Studierende aus dem Südosteuropäischen Raum

Bedingungen:

  • südosteuropäische Herkunft
  • Zulassung zum Studium an der Universität Wien
  • Kein schlechterer Notendurchschnitt als 2
  • Nachweis der sozialen Bedürftigkeit

Bewerbungsfrist: keine